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 Betreff des Beitrags: RL: Geschäftsfähigkeit
BeitragVerfasst: Mo Okt 20, 2008 5:34 pm 
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Registriert: Mo Okt 20, 2008 5:20 pm
Beiträge: 9
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also leute,

folgende aufgabenstellung:

der 6 jahre alte max kauft sich eine kugel eis und schleckt diese auf. die mutter ist gegen das geschäft. was ist die konsequenz - genaue folge der gesetzeskette.

LG


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Okt 20, 2008 6:11 pm 
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Wise Guy
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Fein. Das nächste mal sagst auch mal "bitte,bitte" und dann können wir auch noch Freunde werden -.-

Na dann: Es liegt ein Mangel in der Geschäftsfähigkeit lt BGB §105 Abs. 1 vor.
Normalerweise wird die Kiste so gehandhabt, dass man bei Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts so tut als hätte es nicht stattgefunden.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten, wenn der Kaufvertrag schon stattgefunden hat:
1. der gesetzliche Vertreter kann das Geld zurückverlangen
2. der Verkäufer kann die Ware zurückverlangen

Zweiteres geht nicht, also bleibt er auf dem Schaden sitzen. Fertig.

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"The task ahead of you is never as great as the power behind you."


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BeitragVerfasst: Mo Okt 20, 2008 6:15 pm 
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Newbie

Registriert: Mo Okt 20, 2008 5:20 pm
Beiträge: 9
Wohnort: Wasserburg
DANKE DANKE!!!
beim nächsten mal kommt sicher noch ein bitte :oops:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Okt 20, 2008 6:41 pm 
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Wise Guy
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Registriert: Fr Aug 18, 2006 1:54 pm
Beiträge: 1010
Wohnort: Maulwurfhügel (ERZ)
Der sogenannte "Taschengeldparagraph" (§110 BGB) greift aber nur bei beschränkter Geschäftsfähigkeit, Basti.

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"The task ahead of you is never as great as the power behind you."


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Okt 20, 2008 6:41 pm 
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Advanced Insider
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Registriert: Do Jul 03, 2008 5:16 pm
Beiträge: 337
Das gilt nur für diejenigen Minderjährigen, die das siebte Lebensjahr vollendet haben.

§106 BGB Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

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yo yo yo, 148 3 to the 3 to the 6 to the 9, represented the ABQ. what up, biatch?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi Nov 19, 2008 8:24 pm 
Das Problem ist aber, dass die Eltern die erhaltene Ware zurück geben müssen!
Da dies nicht möglich ist, werden sie die Kugel Eis bezahlen müssen.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi Nov 19, 2008 8:34 pm 
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Wise Guy
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Registriert: Fr Aug 18, 2006 1:54 pm
Beiträge: 1010
Wohnort: Maulwurfhügel (ERZ)
Oha. Begründung/ Paragraph?

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