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BeitragVerfasst: Mi Mär 24, 2010 8:09 pm 
Wir haben vor kurzem in Biologie eine Arbeit über Erbkrankheiten geschrieben.
Die erste Aufgabe bestand darin, die Erbgänge zu erläutern und jeweils ein Beispiel zu den verschiedenen Erbgängen zu NENNEN.
Während der Arbeit hat die Lehrerin dann gesagt, das wir die jeweiligen Beispiele auch noch erläutern sollen, was ich nicht getan habe, da ich die erste Aufgabe bereits erledigt hatte, es nicht in der Aufgabenstellung stand und die Zeit für die Klausur sowieso schon knapp bemessen war.
Nun haben wir heute die Arbeit wiederbekommen und sie hat mir für die fehlenden Erläuterungen anderthalb Punkte abgezogen. Genau diese anderthalb Punkte fehlen mir zur zwei. Als ich gesagt habe das ich mich beschweren möchte, meinte sie das ich das tun dürfte, das sie dann aber während den Arbeiten keinerlei Fragen mehr beantwortet.
Jedoch stellen wir alle während der Klausuren bei ihr Fragen, schon allein weil die Aufgaben gelegentlich nicht leicht zu verstehen sind. Ich würde mit dieser Konsequenz also den Hass der ganzen Klasse auf mich ziehen.
Ob ihr das bewusst ist weiß ich nicht. Gerade Bio ist auch ein Fach wo ich es mir nicht erlauben kann auf eine gerechtfertigte bessere Benotung zu verzichten nur um den Klassenfrieden nicht zu gefährden.
Darf meine Lehrerin also im Unterricht mündlich die Fragen ändern bzw. erweitern? Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

sweet-devil89
(falls sich jemand über das Alter wundert:ich hole mein Abitur über die Fachoberschule nach)


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BeitragVerfasst: Do Mär 25, 2010 10:53 am 
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Beiträge: 1316
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ja, aufgaben dürfen wären der arbeit/klausur geändert werden, jedoch nicht erst eine minute vor ende
wenn also nach etwa der hälfte der zeit die ansage kam "tut dies und dass..." dann ist das vollkommen rechtens, wenn auch blöd,
kam die ansage 2min vor ende ist sie nicht gültig, da ja schlicht keine zeit blieb darauf zu reagieren

die grenzen sind da fließend, von daher würde ich eher zu einem gesprcäh raten denn auf ein beschweren,
vllt gibt sie dir die möglichkeit durch eine zusätzliche note die 3 auszugleichen

MfG Herti

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