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 Betreff des Beitrags: Fragen zu Rousseau
BeitragVerfasst: Di Nov 03, 2009 11:23 pm 
hallo an alle...

sitze seit einer stunde hier rum und versuche konkrete direkte antworten für 3 sozialkunde fragen zu finden. aber leider ohne erfolg.

wäre cool wenn ihr mir dabei behilflich sein würdet... danke im voraus.. :-)

also alle fragen sind bezogen auf rousseau

1. Welches sind die besonderen Merkmale der Souveränität?
2. Welcher zusammenhang besteht zwischen gesellschaftsvertrag und Gesetzgebung?
3. Womit werden die Notwendigkeit und das ziel der gesetzgebung begründet?

danke nochmal. wäre echt nett :-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Fragen zu Rousseau
BeitragVerfasst: Mi Nov 11, 2009 11:30 am 
Offline
Newbie

Registriert: Mo Nov 09, 2009 2:23 pm
Beiträge: 3
Für Rousseau spiegelt die Souveränität den Allgemeinwillen des Volkes wider. Sie rechtfertigt die Existenz des Staates.

(ausfluege-deutschland.suite101.de/article.cfm/rousseau_souveraenitaet_im_gesellschaftsvertrag#ixzz0WXTswpbd)

_________________
"Ich will unabhängig sein. Und das beste Mittel für Unabhängigkeit ist Geld." - André Kostolany


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 Betreff des Beitrags: Re: Fragen zu Rousseau
BeitragVerfasst: Mo Nov 08, 2010 6:51 pm 
Offline
Newbie

Registriert: Mi Nov 03, 2010 9:34 pm
Beiträge: 9
Hallo!

Zu deiner zweiten Frage:
Also, die Menschen sollen nach Rousseaus Theorie ja einen Gesellschaftsvertrag abschließen, bei dem sie all ihre Kraft und Stärke dem Allgemeinen Willen übertragen und sich verpflichten, ihm zu gehorchen, da der Allgemeine Wille das ist, wovon man vernünftigerweise annehmen kann, dass alle es wollen, sozusagen der "gemeinsame Nenner aller Einzelinteressen". Deshalb bestimmt der allgemeine Wille auch über die Gesetzgebung: Gerecht sind Gesetze, die gut für das Allgemeinwohl sind, ungerecht solche, von denen man annimmt, dass sie keiner wollen kann, weil sie das Volk beispielsweise versklaven.

Zu deiner dritten Frage:
Rousseau sagt in seinem Werk "Der Gesellschaftsvertrag": "Der Mensch wird frei geboren, aber dennoch liegt er in Ketten." Seiner Meinung nach wird der Mensch durch gesellschaftliche Entwicklung und Eigentum verdorben und unfrei. Er ist außerdem der Auffassung, dass ein unterdrücktes Volk, wenn es die Möglichkeit hat, sich zu befreien, auch die Pflicht dazu hat denn die Handlungen eines Unfreien "Haben keinen sittlichen Wert". Der Gesellschaftsvertrag zielt darauf ab, dadurch eine neue, unnatürliche Freiheit zu schaffen, dass alle gleich sind, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen abschließen und "gleichzeitig Gesetzgeber und -Empfänger" sind. Gleichheit und Gerechtigkeit ist das Ziel der Gesetzgebung (der allgemeine Wille hat die Legislative inne, s.o.).

Ich hoffe, das hilft ein bisschen und kling nicht so wirr.
Wahrscheinlich nützt es dir ja nichts mehr, aber falls sich irgendwann noch jemand dieses Thema ansehen wird... :wink:

Liebe Grüße,
Joko


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